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Allgemeine geschäftsbedingungen von TALLERES GUIBE, S.A.

1. VERTRAG

Falls kein schriftlicher Vertrag vorliegt, so finden Sie den von TALLERES GUIBE S.A. (nachfolgend GUIBE) und seinem Kunden unterzeichneten Vertrag im vom Kunden ausgefertigten schriftlichen Auftragsdokument (nachfolgend Auftrag) und der entsprechenden schriftlichen, von GUIBE verfassten Bestätigung (nachfolgend die Bestätigung).

Sollte ein schriftlicher Vertrag vorliegen, so gelten der Auftrag und die Bestätigung als untrennbare Bestandteile davon. Sollte der Vertragstext in irgendeiner Weise nicht mit der Bestätigung vereinbar sein, so gilt in jedem Fall der Inhalt der Bestätigung, welcher alle Vertragsinhalte außer Kraft setzt, die nicht mit dem Bestätigungstext kompatibel sind.

Ist der Vertrag in mehreren Phasen und mit mehreren Lieferterminen auszuführen und muss der Ablauf der einzelnen Lieferungen gemäß den Bestimmungen eines unabhängigen Vertrags erfolgen, wie in der nachfolgenden Klausel 2 beschrieben, so sind die einzelnen Phasen an den Einzelvertrag gebunden und erachten die Vertragsparteien diesen als gesondert und unabhängig.

2. AUFTRAG UND BESTÄTIGUNG

Der Auftrag muss schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder mithilfe sonstiger Mittel erfolgen, die einen schriftlichen Nachweis des Auftrags ermöglichen.

Die Bestätigung erfolgt durch ein schriftliches Dokument, das über ein für die Auftragsabwicklung gültiges Mittel versendet wird. Jegliche Diskrepanzen zwischen beiden Dokumenten müssen vor dem Versand der Waren geklärt werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Inhalten der beiden Dokumente gilt die Bestätigung als einziges gültiges Dokument für die Definition der bereitzustellenden Waren und die restlichen Vertragsbestimmungen.

GUIBE ist berechtigt, in Ausnahmefällen Aufträge anzunehmen, welche die im vorstehenden Abschnitt festgelegten Anforderungen nicht erfüllen (beispielsweise telefonische Bestellungen). In solchen Fällen ist jedoch das einzige Dokument, das weiterhin gültig bleibt und sämtliche Vertragspflichten seitens der Parteien enthält, die Bestätigung. Diese muss gemäß den vorstehend aufgeführten Bedingungen erfolgen.

Von GUIBE ausgestellte Angebote und Kostenvoranschläge gelten keinesfalls als Bestätigung. Weiterhin sind die genannten Angebote und Kostenvoranschläge keinesfalls als gültig oder angenommen zu erachten, wenn der Kunde nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Angebot oder Kostenvoranschlag mittels vorstehend genannter Methoden einen Auftrag erteilt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt.

Unbeschadet der in den schriftlichen, von GUIBE und seinen Kunden unterzeichneten festgelegten Bestimmungen behält sich GUIBE das Recht vor, jegliche Aufträge von Kunden nach eigenem Ermessen abzulehnen, ohne dies ausdrücklich rechtfertigen zu müssen.

3. LIEFERUNG

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich geregelt, erfolgt der Verkauf im Allgemeinen ab Werk, d. h. GUIBE stellt dem Kunden bzw. der vom Kunden mit der Lieferung der Ware an seinen Firmenstandort beauftragten Spedition die Waren ab Werk zur Verfügung, also auf dem Firmengelände von GUIBE. Ab diesem Zeitpunkt gehen sämtliche Kosten (Transport, Versicherung, Zollabgaben usw.) ebenso wie das Risiko einer Verunreinigung oder eines Verlusts zulasten des Kunden.

In diesem Sinne versteht man unter Bereitstellung der Waren deren Übergabe in der Betriebsanlage von GUIBE und die entsprechende Benachrichtigung des Kunden bzw. der Spedition. GUIBE ist berechtigt, diese telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. Telefonische Benachrichtigungen werden als gültig erachtet, wenn dreißig (30) Tage seit dem von GUIBE übermittelten geschätzten Liefertermin verstrichen sind und die Waren vom Kunden bzw. dessen Spedition nicht in der Betriebsanlage von GUIBE abgeholt wurden.

GUIBE nennt niemals feste, definitive bzw. verbindliche Liefertermine. In dieser Hinsicht gelten alle von GUIBE angegebenen Liefertermine als geschätzt und ungefähr. GUIBE teilt diese in gutem Glauben und mit dem alleinigen Ziel mit, den Ablauf der Handelsbeziehung zu erleichtern. Deshalb übernimmt GUIBE keine direkte Haftung oder Folgepflichten für Verluste oder Schäden jeglicher Art bei Lieferungen, die vor oder nach dem geschätzten Lieferdatum erfolgen, welches unverbindlich mitgeteilt wurde.

Sollte sich die Abholung der Waren, die gemäß den vorstehenden Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden, seitens des Kunden verzögern, so behält sich GUIBE das Recht vor, anfallende Lagerkosten ab sieben Arbeitstagen nach Bereitstellung des Materials bis zur endgültigen Abholung der Ware in Rechnung zu stellen. Verzögert sich die Abholung um mehr als neunzig (90) Tage, so ist GUIBE berechtigt, nach freiem Willen über die Waren zu verfügen und behält dennoch das Recht, die Zahlung der im vorstehenden Abschnitt beschriebenen Lagerkosten einzufordern.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der vom Kunden vertraglich festgelegte zahlbare Betrag im Hinblick auf Stückpreise als auch auf den Gesamtbetrag wird gemäß den Bestimmungen der Klausel 2 ausdrücklich in der Bestätigung festgelegt. Sämtliche Preise verstehen sich im Falle von spanischen Kunden (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) zuzüglich des entsprechend festgelegten Mehrwertsteuersatzes.

Sofern nicht anderweitig von den Vertragsparteien vereinbart und schriftlich in den Bestimmungen des ersten Abschnitts der vorstehenden Klausel 2 festgelegt, sind sämtliche Beträge im Allgemeinen in bar oder durch Ausstellung eines Schuldscheins, der innerhalb von sechzig (60) Tagen fällig ist, bzw. als letztes Mittel per Banküberweisung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten.

Sollte keine Einigung zwischen GUIBE und dem Kunden hinsichtlich der Zahlungsform erreicht werden, so behält sich das Unternehmen das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

Bei verzögerter Zahlung des für die Warenlieferung festgelegten Preises sind automatisch gemäß Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember, in welchem Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug beim Geschäftsverkehr geregelt sind, Verzugszinsen fällig. Dabei behält sich GUIBE jederzeit das Recht vor, die Zahlung der Verzugszinsen einzufordern und jegliche Maßnahmen zu ergreifen, zu denen das Unternehmen aufgrund des Verzugs berechtigt ist.

5. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Entsprechend den Bestimmungen aus Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember enthalten alle Verträge eine Eigentumsvorbehaltsklausel zugunsten von GUIBE. In diesem Sinne bleiben sämtliche Waren Eigentum des Unternehmens, bis die vollständige Zahlung für alle gelieferten Produkte geleistet wurde.

Bei Nichtzahlung behält sich GUIBE das Recht vor, sämtliche Materialien auch dann zurückzufordern, wenn diese vom Erstkunden bereits an Dritte übergeben wurden. In diesem Fall muss der Kunde die Ware lokalisieren, um sie GUIBE zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen.

6. FEHLENDE WAREN

Nach dem Empfang müssen die Waren umgehend vom Kunden auf Qualität und Menge hin kontrolliert und überprüft werden. Zu diesem Zweck werden fehlende Waren nur berücksichtigt, wenn GUIBE innerhalb von vier (4) Tagen nach dem Empfangsdatum eine schriftliche Benachrichtigung über die fehlenden Artikel erhält.

Empfangene Waren, die beim Empfang beschädigt sind oder den Erwartungen des Kunden nicht entsprechen, sind GUIBE ebenso auf dem im vorstehenden Abschnitt festgelegten Wege und innerhalb der genannten Frist zu melden.

Erstattet der Kunde gemäß den Bestimmungen dieser Klausel keine Meldung, so versteht sich, dass der Kunde mit der empfangenen Ware zufrieden ist.

7. RÜCKGABEN

Waren, die ordnungsgemäß geliefert und zur Zufriedenheit des Kunden empfangen wurden, können nicht ohne die vorherige schriftliche Einverständniserklärung von GUIBE zurückgegeben werden.

Sollte das Unternehmen der Rücknahme zustimmen, so müssen die zurückgegebenen Waren frachtfrei mit einem Schreiben zurückgesendet werden, auf dem die Nummer sowie das Datum der Rechnung und der Rückgabegrund angegeben sind.

Rückgaben werden nur angenommen, wenn sich alle Waren im selben Zustand wie bei der Lieferung befinden, keine Gebrauchsspuren aufweisen und sich in einwandfreiem Verwendungszustand befinden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

GUIBE gewährleistet seinen Kunden die ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung der Waren. Laut Garantie werden jegliche Bestandteile repariert oder ersetzt, die bei korrekter Installation und sachgemäßer Verwendung Entwicklungs-, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen.

Zu diesem Zweck behält die Garantie von GUIBE lediglich ihre Gültigkeit, wenn die Defekte an der Ware ermittelt und GUIBE schriftlich unterrichtet wurde. Dabei müssen folgende Umstände erfüllt sein:

-Die Maschine, in der die Waren installiert wurden, muss innerhalb von zwölf (12) Monaten vor der schriftlichen Benachrichtigung in Betrieb genommen worden sein.

-Die schriftliche Benachrichtigung muss innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung für die jeweiligen Waren erfolgt sein.

Darüber hinaus gewährt GUIBE ebenso für die reparierten und ausgetauschten Elemente ab deren Reparatur oder Umtausch sechs (6) Monate lang Garantie.

Von der Garantie für die Reparatur oder den Austausch von Elementen sind Transportkosten, Steuern und sonstige Kosten ausgenommen, die mit dem Versand an die Einrichtung verbunden sind, in der GUIBE die jeweilige Reparatur oder den entsprechenden Austausch vornimmt.

Die Lieferung der zu reparierenden oder auszutauschenden Materialien erfolgt gemäß vorstehender Klausel 3 auf dieselbe Art und gemäß derselben Kostenteilung wie bei der Erstlieferung.

GUIBE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen sämtliche laut der schriftlichen Benachrichtigung des Kunden defekten Produkte zurückzuverlangen. Die Produkte sind auf Kosten des Kunden an GUIBE zurückzusenden, damit entsprechende Untersuchungen angestellt und potenzielle Defekte festgestellt werden können.

Bei Produkten, die von GUIBE vertrieben werden (d. h. Güter, die GUIBE von anderen Herstellern bezieht), beschränkt sich die Haftung von GUIBE darauf, dem Kunden jegliche vom ursprünglichen Hersteller für die Güter gewährten Garantieleistungen zu übertragen, jedoch niemals zu besseren als den in den vorstehenden Klauseln genannten Bedingungen.

GUIBE haftet keinesfalls für Defekte an Produkten aufgrund von Fehlern in Plänen, bei der Entwicklung oder in den Spezifikationen, die vom Kunden bereitgestellt wurden. Gemäß den in dieser Klausel aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen haftet GUIBE in keinem Fall für eventuell verursachte Schäden oder Entschädigungen, die aufgrund der von GUIBE gelieferten Produkte an Dritte zu zahlen sind. Das Unternehmen beschränkt die Haftung im Einklang mit den vorstehenden Bedingungen lediglich auf die Reparatur bzw. den Austausch defekter Waren.

9. BESCHREIBENDES MATERIAL UND ABBILDUNGEN

Sämtliche Beschreibungen und von GUIBE übermittelte Spezifikationen, Pläne und Gewichts- sowie Größenangaben sind ungefähre Werte und sollen lediglich als allgemeine Beschreibung der jeweiligen Produkte dienen. Sie sind kein Bestandteil des Vertrags.

10. GEWERBLICHE EIGENTUMSRECHTE

Alle von GUIBE vorgelegten Pläne, Beschreibungen und Informationen sind Eigentum von GUIBE. Folglich ist GUIBE Eigentümer sämtlicher gewerblicher Eigentumsrechte, die laut spanischen und internationalen Gesetzen für diesen Bereich gelten.

11. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde stellt sicher, dass alle Produkte von geschultem und erfahrenem Personal verwendet und eingestellt werden. Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen nicht wissen, wie die Produkte ordnungsgemäß verwendet oder eingestellt werden, so verpflichtet er sich, eine schriftliche Anfrage an GUIBE zu richten, um weitere Informationen bzw. Prospekte anzufordern.

Der Kunde hält GUIBE in vollem Umfang von allen Unfällen oder Reklamationen seitens Dritter schadlos, die aufgrund von jeglichen nachlässigen Handlungen oder Versäumnissen seitens des Kunden entstanden sind.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Alle in diesen Bedingungen aufgeführten Pflichten werden als gesonderte Pflichten angesehen und als solche erfüllt, auch wenn andere Pflichten nicht verrichtet werden können.

Ebenso sind alle in diesem Dokument enthaltenen Klauseln als eigenständig und unabhängig zu betrachten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags von jedweder zuständigen Behörde als unwirksam befunden werden, bleiben davon die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Diese behalten ihre Gültigkeit und bleiben weiterhin für beide Parteien verpflichtend.

13. ANWENDBARE GESETZGEBUNG UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und die vorstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen für alle von GUIBE verkauften Waren an jegliche Kunden sind gemäß der spanischen Gesetzgebung auszulegen und an diese gebunden. GUIBE und seine Kunden verpflichten sich, sämtliche Gesetze und Bestimmungen einzuhalten.

Bei Rechtsstreitigkeiten zu jeder der vorstehend genannten Geschäftsbedingungen, deren Auslegung und Ausführung sowie bei Versäumnissen verzichten die Vertragsparteien auf alle anderen Gerichtsstände, die für sie zuständig sein könnten, und unterwerfen sich den Gerichten von Bilbao in Spanien.

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